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+1 (888) 647 05 40Was ist inbegriffen:
Kosten: auf Anfrage.
Landeswährung: Südkoreanischer Won (KRW).
Ein Unternehmen ist in Korea ansässig, wenn sich sein Hauptsitz oder seine Betriebsleitung in Korea befindet.
Einwohner werden mit Einkommen besteuert, das sie sowohl im Inland als auch weltweit verdienen. Ausländer zahlen Steuern nur auf Einkünfte aus Korea. Zweigniederlassungen werden wie Tochterunternehmen besteuert.
Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens erhoben, dh das Ergebnis des Berichtszeitraums, vorbehaltlich der Bilanzierungs- und Steuerregeln.
Mit einigen Ausnahmen sind normale Geschäftsausgaben steuerlich absetzbare Ausgaben.
Die Rate ist progressiv. Die ersten 200 Millionen Won werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Für steuerpflichtige Gewinne zwischen 200 Millionen Won und 20 Milliarden Won beträgt der Satz 20%.
Wenn der steuerpflichtige Betrag zwischen 20 und 300 Milliarden Won liegt, beträgt der Steuersatz 22%. Schließlich 25% auf steuerpflichtige Gewinne von mehr als 300 Milliarden Won.
Der lokale Einkommensteuersatz ist ebenfalls progressiv. In ähnlichen Intervallen des steuerpflichtigen Einkommens betragen diese Sätze 1%, 2%, 2,2% bzw. 2,5%.
Die daraus resultierenden Gewinnrenditen für das Unternehmen betragen 11%, 22%, 24,2% und 27,5%.
In Korea haben Unternehmen Anspruch auf die alternative Körperschaftsteuer. Diese Art von Steuerzahler hat seine eigenen Gewinnspannen, die nach dem progressiven System mit Sätzen von 10%, 12% und 17% besteuert werden.
Kleine und mittlere Unternehmen haben Anspruch auf den alternativen Steuersatz von 7%.
Für Waren und Dienstleistungen gilt die Mehrwertsteuer.
Zu den Funktionen gehören Nichtansässige, die elektronische Dienste bereitstellen (z. B. Spiele, Audio- oder Videodateien, Software usw., die über mobile Kommunikationsgeräte oder Computer aktiviert werden).
Ab dem 1. Juli 2019 werden die E-Services um Cloud Computing, Werbung und andere „Agenturdienste“ erweitert, die es einer Person ermöglichen, in Korea befindliche Vermögenswerte (z. B. Wohnimmobilien) zu nutzen.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 10%. Der Nullsatz gilt für Exporte und Dienstleistungen außerhalb Koreas und darüber hinaus.
Unsere hochprofessionellen Spezialisten von Eternity Law International unterstützen Sie gerne bei der Lösung dieses Problems.
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