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+1 (888) 647 05 40Dies ist eine neue Investitionsmöglichkeit - Registrierung eines Unternehmens in Italien . Bitte sehen Sie sich unten die wichtigsten Einzelheiten zu diesem Vorschlag an.
Was ist inbegriffen:
Landeswährung: Euro (EUR).
In Italien sind die folgenden Arten von Unternehmen am häufigsten: Aktiengesellschaft (SpA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SrL) und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft.
Ein Unternehmen ist steuerlich ansässig, wenn sich sein Sitz, seine Geschäftsführung oder seine Haupttätigkeit den größten Teil des Berichtszeitraums in Italien befindet.
Es ist anzumerken, dass ein ausländisches Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung an einem italienischen Unternehmen als ansässig gilt, jedoch nur, wenn das ausländische Unternehmen von einem in Italien ansässigen Unternehmen kontrolliert oder von in Italien ansässigen Unternehmen betrieben wird.
Inländische Unternehmen werden mit weltweitem Einkommen besteuert. gebietsfremde Unternehmen werden nur auf die italienische Einnahmequelle besteuert.
Das zu versteuernde Einkommen eines inländischen Unternehmens oder einer italienischen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ist das Geschäftseinkommen, das sich aus dem während des Geschäftszeitraums erzielten Nettoeinkommen zusammensetzt.
Das Geschäftseinkommen umfasst alle Einkünfte eines Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft, wie z. B. Handelserträge, passive Erträge (wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) und Kapitalgewinne.
Das zu versteuernde Einkommen basiert auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung (P & L) ausgewiesenen Ergebnissen mit einigen Anpassungen.
Unternehmen, die unrentabel sind oder deren Umsatz weniger als einen bestimmten Prozentsatz des Wertes verschiedener Anlageklassen beträgt, werden als „notleidende Unternehmen“ bezeichnet und mit einem höheren Steuersatz auf das Mindesteinkommen besteuert.
Wenn das Unternehmen Steuerverluste für fünf aufeinanderfolgende Geschäftsjahre – oder für vier von fünf Jahren – verbucht und die vorgeschriebenen Gewinnniveaus nicht erreicht (zu einem gesetzlichen Satz).
Seit dem sechsten Jahr wird es als „nicht arbeitendes Unternehmen“ anerkannt.
Das Leerlaufregime wird normalerweise auf kleine Unternehmen angewendet. Das Unternehmen kann jedoch einer solchen Regelung nicht zustimmen, die von den Steuerbehörden beantragt werden kann.
Ein fertiges Unternehmen in Italien hat das Recht, auf ein Steuersystem umzusteigen, bei dem seine Niederlassungen in Italien steuerfrei sind, sofern sie nur in dem Land Steuern zahlen, in dem sie eröffnet wurden.
Dieser Schritt erfordert Vorsicht, da die Entscheidung nicht widerrufen werden kann. Es ist auch zu beachten, dass dieser Modus nicht nur für eine Niederlassung eingestellt werden kann. Beim Wechsel zu dieser Niederlassung unterliegen alle Niederlassungen eines italienischen Unternehmens dieser Regel.
Der Körperschaftsteuersatz (IRES) beträgt 24% zuzüglich der regionalen Gewerbesteuer (IRAP, insgesamt 3,9%).
Für Banken und andere Finanzinstitute (ohne Vermögensverwaltungsgesellschaften und Maklerunternehmen) beträgt der Körperschaftsteuersatz 27,5%. „Notleidende Unternehmen“ unterliegen einer Einkommensteuer von 34,5%.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 22%. Es gibt reduzierte Sätze von 4%, 5% und 10%. Mehrwertsteuerbefreiungen gelten für Finanzdienstleistungen, medizinische Dienstleistungen, Glücksspiele, Exportverkäufe und Vermögensbeiträge an ein Unternehmen.
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