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Landeswährung: Indonesische Rupie
Indonesien ist ein entwickeltes Land mit einer reichen Wirtschaft. Es gehört zu den zwanzig großen G20-Ländern und belegt in Bezug auf das BIP den 16. Platz weltweit.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Geschäftsleben in Indonesien aktiv ist. Der Inselcharakter des Landes trägt dazu bei, dass sich hier sehr unterschiedliche Tätigkeitsbereiche entwickeln: vom Tourismus bis zur Schwerindustrie.
Inländische Unternehmen unterliegen der weltweiten Einkommensteuer. Ausländische Unternehmen werden nur auf in Indonesien erzielte Einkünfte besteuert, einschließlich Einkünfte, die einer Betriebsstätte im Land zuzurechnen sind.
Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 25%.
Bestimmte gebietsansässige Körperschaftsteuerpflichtige, die ein Bruttoeinkommen von höchstens 4,8 Mrd. Rs pro Jahr erhalten, unterliegen für einen bestimmten Zeitraum einer ermäßigten Körperschaftsteuer von 0,5% des Bruttoeinkommens.
Inländische Körperschaftsteuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von 4,8 bis 50 Milliarden Rupien erhalten eine 50% ige Ermäßigung des Körperschaftsteuersatzes auf steuerpflichtiges Einkommen von über 4,8 Milliarden Rupien.
Auf den Verkauf steuerpflichtiger Waren und die Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen wird Mehrwertsteuer erhoben. Die Mehrwertsteuer gilt auch für immaterielle Güter (einschließlich Lizenzgebühren) und praktisch alle Dienstleistungen, die außerhalb Indonesiens für indonesische Unternehmen erbracht werden.
Die Mehrwertsteuer gilt gleichermaßen für alle Industriegüter, unabhängig davon, ob sie lokal hergestellt oder importiert werden.
Unter Herstellung versteht man jede Aktivität, die die ursprüngliche Form oder Art eines Produkts ändert, ein neues Produkt erstellt oder dessen Produktivität erhöht.
Für Lieferungen in bestimmte Gebiete (z. B. in eine Freizone oder in eine Zollzone) können bestimmte Mehrwertsteuerbefreiungen gelten. Bestimmte Waren und Dienstleistungen werden nicht für Mehrwertsteuerzwecke besteuert.
Zusätzlich zur Mehrwertsteuer unterliegen einige Waren, die als Luxusgüter gelten, der Luxusumsatzsteuer (LGST).
Der Standardsatz beträgt 10%.
Die Mehrwertsteuer auf die Ausfuhr steuerpflichtiger Waren und bestimmter steuerpflichtiger Dienstleistungen unterliegt der Steuer Null.
Der Mehrwertsteuersatz von Null für Exportdienstleistungen gilt für:
Produktion von kostenpflichtigen Dienstleistungen;
Reparatur- und Wartungsdienste für bewegliche Güter, die außerhalb der Zollzone Indonesiens verwendet werden;
Bauleistungen im Zusammenhang mit Immobilien außerhalb der indonesischen Zollzone oder für diese.
Bestimmte Lieferungen steuerpflichtiger Waren und / oder steuerpflichtiger Dienstleistungen unterliegen einer bestimmten Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage.
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