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Finnland ist ein hoch entwickeltes Land in der Europäischen Union.
Nach verschiedenen Ratings – in den letzten Jahren – ist Finnland eines der wettbewerbsfähigsten kleinen Länder in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung, was sich positiv auf den Wunsch von Unternehmern auswirkt, in diesem Land Geschäfte zu machen.
Ein Unternehmen ist ansässig, wenn es nach finnischem Recht registriert oder anderweitig gegründet ist.
Einwohner unterliegen der weltweiten Einkommensteuer. Nichtansässige werden nur mit Einkünften aus finnischen Quellen oder Einkünften besteuert, die mit ihrer ständigen Niederlassung in Finnland verbunden sind.
Einkünfte aus ausländischen Quellen, die von Gebietsansässigen erhalten werden, unterliegen ebenso wie Einkünfte aus finnischen Quellen der Körperschaftsteuer. Zweigniederlassungen werden in der Regel nach den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen besteuert.
Auf die Unternehmensgewinne wird Körperschaftsteuer erhoben. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens können gewöhnliche Geschäftskosten abgezogen werden. Die Abschreibung von Vermögenswerten unterliegt einem ganzen Regelwerk.
Der Einkommensteuersatz beträgt 20%.
Für Unternehmen und Organisationen wird unter anderem eine Steuer auf öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhoben, die vom steuerpflichtigen Einkommen des Geschäftsjahres abhängt. Die Steuer beträgt 140 Euro pro Jahr, wenn das zu versteuernde Einkommen der Organisation mindestens 50.000 Euro beträgt.
Für Organisationen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 50.000 EUR wird eine Steuer in Höhe von 140 EUR zuzüglich 0,35% des zu versteuernden Einkommens von mehr als 50.000 EUR erhoben.
Die maximale jährliche Steuer beträgt 3.000 EUR, die von Organisationen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 868.000 EUR oder mehr zu zahlen ist.
Diese Gebühr wird bei der Besteuerung des Einkommens des Unternehmens abgezogen.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 24%. Für Lebensmittel und Tierfutter gilt ein ermäßigter Satz von 14%. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 14% gilt auch für Restaurant- und Cateringdienstleistungen.
Für bestimmte Waren und Dienstleistungen (z. B. Abonnements für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ab einem Monat, Unterkunft, Personenbeförderung) gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10%.
In einigen Fällen gilt ein Nullsatz (z. B. Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union und Warenexporte). Darüber hinaus sind andere Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Zum Beispiel: Finanz-, Versicherungs- und einige Bildungsdienstleistungen.
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